Straßenausbau in Monsheim
Die Ortsgemeinde Monsheim hat es in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Monsheim wieder mal fertiggebracht, dass sich der mündige Bürger fühlt, wie man sich eben fühlt, wenn man mit Verwaltungsvorgängen konfrontiert und überrannt wird, die Otto Normalverbraucher nicht durchschaut, ja, nicht durchschauen kann, die er nicht verstehen kann und in Teilen auch nicht verstehen will. Man fühlt sich ohnmächtig, ohnmächtig vor Wut oder Frust, ohnmächtig aus Existenzängsten und Fassungslosigkeit.
Zurück zum Anfang:
2021 hat die Kommune auf Druck der Landesregierung schon eine neue Straßenausbausatzung gemacht, die man durchaus mal in einer Bürgerinformationsversammlung hätte vorstellen können. Warum die Umlage wiederkehrend genannt wird, wenn man sie auf einmal abrechnet, bleibt auch das Geheimnis derer, die es machen, ebenso die Frage, warum man Kosten von 2022 und 2023 in 2024 in einem Zug umlegt, das ganze sechs Wochen nach der Wahl und mitten in einer Zeit, in der sich viele Menschen auf ihren Urlaub freuen.
Fakt ist:
Die neue Satzung ist nicht gerechter als die alte, es werden die Kosten nur über längere Zeiträume verteilt. Gekniffen sind auch hier, diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer große Grundstücke haben, die Straßen aber nicht mehr in Anspruch nehmen als Menschen mit kleinen Grundstücken. Bei Unternehmen kann das existenzgefährdend sein. Keiner versteht, warum man Freiflächen, Gärten und Unbebautes mit einem Aufschlag für zwei Vollgeschosse belegt. Verschwiegen wird, dass Straßenausbau grundsätzlich mit der neuen Satzung für die Kommune günstiger und für den Bürger teurer wird. Früher wurden über den reinen Anliegerverkehr genutzte Straßen mit höheren Gemeindeanteilen belegt, weil man den Anwohnern, die schon den Verkehr zu ertragen haben, nicht auch noch zumuten wollte, die Straßenunterhaltung für überregionalen Verkehr mitzubezahlen. Die Bahnhofstraße ist z.b. eine solche Straße. Busverkehr, Park & Ride Verkehr Bahnhof und Zubringerverkehr zum Bahnhof sind kein Anliegerverkehr. Da wären nach der alten Satzung 50 oder gar 75 % Gemeindeanteil drin gewesen, der nun nach der neuen Satzung auf 25 % reduziert wurde.
Transparent ist anders:
Warum ist man nicht hingegangen und hat dem Bürger vor Versendung der Bescheide offen das Zustandekommen erklärt? Eigentlich wäre es ganz einfach:
Bausumme-Landeszuschuss-Gemeindeanteil = Umlagebetrag
Umlagebetrag : Umlagefläche = Kostensatz/qm
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Satzung formaljuristisch in Ordnung ist. Zurück bleibt auf jeden Fall wieder das Gefühl von der Obrigkeit als das behandelt worden zu sein, als das wir offenbar angesehen werden: beitragspflichtiges Stimmvieh
Mir stellt sich zum Ende die Frage, warum Rheinland-Pfalz das letzte Bundesland ist, das dem Bürger die kompletten Straßenausbaubeiträge aufbürdet? Wenn ich den ein oder anderen Vertreter der sozialdemokratischen Partei in unserer Gemeinde oder darüber hinaus höre, dass sie eigentlich gegen diese Beiträge sind, frage ich mich in Monsheim, warum es bei einem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten, einem sozialdemokratischen Landrat, einem sozialdemokratischen Verbandsbürgermeister und einem sozialdemokratischen Ortsbürgermeister nicht möglich ist, das zu ändern.
In der Politik setzt man gerne auf Vergessen. Ich wünsche mir und hoffe, dass die Monsheim-Kriegsheimer bei der nächsten Wahl (egal ob Bundes- oder Landtags- oder Kommunalwahl) nicht vergessen haben, wer für dieses Gefühl der Ohnmacht verantwortlich ist und war.